Aufgrund der behördlichen Auflagen zur Eindämmung der Corona-Pandemie war es dem Verein leider nicht gestattet, die turnusgemäße Jahreshauptversammlung im gewohnten Zeitraum „März/April“ durchzuführen. Es wurde jetzt allerdings ein Termin fixiert, zu dem alle Mitglieder – und die, die es noch werden wollen – herzlich eingeladen sind.
Die Versammlung findet statt am Donnerstag, 24. September 2020 um 19.30 Uhr im Gasthaus Goldene Uhr, Saarlandstraße 44, 88212 Ravensburg
Folgende Tagesordnung ist geplant:
- Begrüßung und Formalitäten
- Jahresbericht und Rückblick des 1. Vorsitzenden auf das Vereinsjahr 2019
- Kassenbericht Geschäftsjahr 2019
- Bericht des Kassenprüfers Geschäftsjahr 2019
- Entlastung Geschäftsjahr 2019
- Neuwahlen
a) Vorstandschaft mit den beiden Vorsitzenden, Kassierer und Schriftführer
b) 3 Beiräte
c) 2 Kassenprüfer - Rückblick auf die Saison 2020, Besonderheiten für aktive Schützentrommler aufgrund der Corona-Krise und Maßnahmen sowie Projekte des Vereins
- Vorab-Kassenbericht 2020
- Ausblick auf 2021
- Sonstiges, etwaige Anträge und lockerer Austausch der Mitglieder
Anträge an die Versammlung können bis zum 17. September 2020 an den 1. Vorsitzenden auf dem Postweg (s.u.) oder per Email an webmaster@schuetzentrommler-rv.de eingereicht werden.
Da die Durchführung unserer Versammlung einem Hygienekonzept des Gasthofs Goldene Uhr unterliegt, möchte ich Euch auf folgende Details hinweisen und um Beachtung bitten.
- Beim Betreten des Gebäudes bis zur Einnahme des Sitzplatzes ist das Tragen eines Mund/Naseschutzes vorgeschrieben.
- Sollte im Zeitraum von 14 Tagen vor der Versammlung eine Reise in ein behördlich definiertes Corona-Risikogebiet erfolgt sein, ist eine Teilnahme vorsorglich nicht möglich.
- Bei grippeähnlichen, Fieber und/oder Erkältungs-Symptomen ist eine Teilnahme nicht möglich.
- Zusätzlich zur obligatorischen Teilnehmerliste wird eine Gästeliste geführt, in der die Anwesenden ihre Kontaktdaten, mindestens aber ihren Namen und eine Telefonnummer angeben müssen. Diese wird dem Gasthof Goldene Uhr für einen Zeitraum von 4 Wochen zur Aufbewahrung zur Verfügung gestellt.
- Etwaige Maßnahmen, die zwischen Einladung und dem Versammlungstermin behördlich eintreten könnten, sind vorbehalten.